Beurlaubungen

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Eine Schülerbeurlaubung muss mit dem Klassenlehrer und/oder der Schulleitung vorher rechtzeitig abgesprochen werden und kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Die jeweiligen Ferienzeiten sind zu beachten. Beurlaubungen vor oder nach Ferienabschnitten können in Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag nur von der Schulleitung genehmigt werden.